Die Zwischengeschaltete Stelle (ZWIST) Amt der Burgenländischen Landesregierung – Abteilung 7 – Kultur, Wissenschaft und Archiv sucht interessierte FörderungswerberInnen (ProjektträgerInnen), die Interessensbekundungen zur Durchführung folgend beschriebener Projekte einreichen:
ESF-Investitionspriorität 4.7.
Förderung des gleichen Zugangs zum lebenslangen Lernen für alle Altersgruppen im formalen, nicht formalen und informalen Rahmen, Steigerung des Wissens sowie der Fähigkeiten und Kompetenzen der Arbeitskräfte sowie die Förderung flexibler Bildungswege, unter anderem durch Berufsberatung und die Bestätigung erworbener Kompetenzen.
Ausgewählte Projekte müssen in einen der folgenden Maßnahmenschwerpunkte fallen:
- Verbesserung und Intensivierung der vorliegenden Modelle für Bildungsinformation und
-beratung inkl. Bildungsmarketing - Weiterentwicklung und Ausbau des Bildungsangebotes in allen Teilregionen des Landes, um damit die Partizipation sogenannter „bildungsferner“ bzw. bildungsbenachteiligter Gruppen an der Aus- und Weiterbildung zu erhöhen
- Abbau von Grundbildungsdefiziten (Basisbildung) und Nachholen von Bildungsabschlüssen (Pflichtschulabschluss usw.) im Rahmen der Initiative Erwachsenenbildung
- Entwicklung von innovativen, niederschwelligen Lernangeboten und Partizipationsmodellen, um auf die speziellen regionalen Bedürfnisse und Probleme adäquat reagieren zu können
- Weiterentwicklung und Festigung von Projekten zu Kompetenzfeststellung und
-anerkennung - Angebote und Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung im Zusammenhang mit dem lebensbegleitenden Lernen
Rechtsgrundlage
Einreichung und Projektumsetzung sind an das Operationelle Programm Beschäftigung Österreich 2014-2020 sowie die Verordnungen Nr. 1304/2013 über den Europäischen Sozialfonds und Nr. 1303/2013 über den Europäischen Sozialfonds und andere Fonds sowie im Bereich Basisbildung bzw. Nachholen von Bildungsabschlüsse an das PPD der Initiative Erwachsenenbildung gebunden.
Zum Call sind nur im Burgenland tätige Erwachsenenbildungsorganisationen und Mitglieder der Burgenländischen Konferenz der Erwachsenenbildung zugelassen. Bis zum Abschluss der 15a-Vereinbarung zwischen Land und Bund und der Genehmigung des Verwaltungs- und Kontrollsystems sind noch inhaltliche Änderungen möglich.
Zielgruppe
Gefördert werden Erwachsenenbildungseinrichtungen aus dem Burgenland, die in der BUKEB (Burgenländischen Konferenz der Erwachsenenbildung) organisiert sind und Projekte im Interesse von bildungsbenachteiligten Personen aus dem Burgenland abwickeln bzw. diesbezügliche Maßnahmen durchführen. Zielgruppe der Projekte sind MultiplikatorInnen, Personen mit Weiterbildungsbedarf, Bildungsbenachteiligte, Niedrigqualifizierte, SchulabbrecherInnen, Personen mit nicht abgeschlossener Berufsausbildung bzw. Basisbildungsbedarf, MigrantInnen und Nichterwerbstätige.
Gewünschte Aktivitäten
- Beratungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen
- Weiterbildungs- bzw. Qualifizierungsmaßnahmen (Basisbildung, Pflichtschulabschluss, etc.)
- Pilotprojekte bzw. Projekte mit besonders innovativem Charakter
- Marketingmaßnahmen und Untersuchungen
Förderzeitraum, Zeitplan, Fristen
Der Jahrescall 2015 beginnt am 1. Jänner 2015 und endet am 31. Dezember 2015. Es ist geplant, weitere Jahrescalls durchzuführen.
Der Förderzeitraum (Projektlaufzeit) beginnt grundsätzlich am 1. Jänner 2015 und endet am 31. Dezember 2020. Es ist sowohl die Einreichung von ein- als auch von mehrjährigen Projekten möglich.
Der Projektträger wird spätestens 28 Tage nach einer allfällige Förderungszusage bzw. Förderabsage informiert.
Budget
Vorbehaltlich der noch ausständigen Genehmigungen ist für den Zeitraum von 2015 – 2020 in der Investitionspriorität 4.7. ein Budget in Höhe von € 6.090.785 verfügbar.
Allfällige Kofinanzierungszusagen von Bundesstellen sind der Förderstelle zu melden und haben keinen Einfluss auf den Verteilungsschlüssel für die Landes- und ESF-Mittel.
Auswahlkriterien
a) Formale Anforderungen
- Der Projektträger hat seinen Sitz im Bundesland Burgenland
- Der Projektträger ist organisatorisch und wirtschaftlich in der Lage ein ESF-Projekt zu administrieren bzw. hat bereits diesbezügliche Erfahrungen
- Der Projektträger ist Mitglied der BUKEB
b) Inhaltliche Anforderungen
Allgemein inhaltliche Anforderungen
- Das Projekt leistet generell einen Beitrag zur Erfüllung der im Operationellen Programm Beschäftigung Österreich 2014–2020 – Investitionspriorität 4.7. definierten Zielsetzungen.
- Das Projekt leistet einen Beitrag zur Erfüllung der Zielsetzungen in der Investitionspriorität 4.7.
- Die ProjektmitarbeiterInnen und TrainerInnen haben eine qualifizierte Ausbildung vorzuweisen.
- Die Beratungs- und Bildungsmaßnahmen haben Aspekte der Regionalisierung zu berücksichtigen und zielen auf regionale Zugänglichkeit.
- In den jeweiligen Beratungs- und Bildungsprojekten sind eine adäquate Zielgruppenansprache sowie Aspekte der Vernetzung und MultiplikatorInnenarbeit zu berücksichtigen.
Spezielle inhaltliche Anforderungen
- Die Basisbildungs- und Pflichtschulabschlussmaßnahmen bedürfen einer Akkreditierung gemäß den Anerkennungskriterien nach dem Programmplanungsdokument der Initiative Erwachsenenbildung.
- Die Kompetenzfeststellungs- und Kompetenzanerkennungsmaßnahmen zielen auf die berufliche Durchlässigkeit und Anschlussfähigkeit und schließen mit einem qualitätsgesicherten Zertifikat bzw. einem öffentlich-rechtlichen anerkannten Befähigungsnachweis/ Zeugnis ab.
Prozess der Beantragung und Fristen
Die Beantragung erfolgt mittels standardisiertem Ansuchen von 1. Jänner 2015 bis 31. Dezember 2015 bei der Förderstelle:
Abt. 7 – Kultur, Wissenschaft und Archiv
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Kontakt für Rückfragen:
Mag. Dieter Szorger
Tel.: 02682 / 600 – 2452
Post.kultur(at)bgld.gv.at
Nach Prüfung der Projektunterlagen erfolgt die Zulassung zur Genehmigung. Die formale Genehmigung erfolgt durch die Burgenländische Landesregierung im Rahmen einer Regierungssitzung. Das Land Burgenland erstellt dann einen Fördervertrag mit dem Projektträger.
Download Förderantrag
Formale Prüfung, inhaltliche Beurteilung, finanzielle Begutachtung, Genehmigung
Die Förderstelle prüft die Vollständigkeit der Unterlagen und die Erfüllung der formalen und inhaltlichen Kriterien des Erstantrags. Die Projektträger werden schriftlich über die weitere Vorgangsweise informiert.
Die Projektauswahl erfolgt auf Basis der Einreichunterlagen. Die Prüfung der finanziellen Qualität des Trägers, die Plausibilität der Kosten sowie die inhaltliche Ausdifferenzierung in Bezug auf die Programm- und Maßnahmenziele (Investitionspriorität 4.7.) sowie die Erreichung der generellen Zielsetzungen in Bezug auf Erwachsenenbildung erfolgt durch die Förderstelle Abt. 7. Dabei kann sich die Förderstelle im Bedarfsfall externer Experten bedienen.
Die Einreichunterlagen sind der Förderstelle in schriftlicher Form bis 31. Dezember 2015 zu übermitteln.
Die Genehmigung der Projekte erfolgt über die gesamte Projektlaufzeit durch das Land Burgenland im Rahmen eines Fördervertrages.
Bezüglich der Bereiche Basisbildung und Nachholen von Bildungsabschlüssen gelten die Bestimmungen der diesbezüglichen 15a-Vereinbarung bzw. das diesbezügliche PPD.