Einführung

Das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" ersetzt die „Ziele 2" und „3" der vorherigen Programmperiode und umfasst zudem auch noch die ehemaligen Programme „URBAN II" und „EQUAL". Es erfasst alle 168 Regionen, die nicht vom Konvergenzziel abgedeckt werden. Diese Regionen zählen nicht zu den ärmsten in der EU und dies spiegelt sich auch in der geringeren Mittelzuweisung wider, die das Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung erhält (15,95 % des Regionalfonds).

Da die von diesem Ziel abgedeckten Regionen schon einen relativ hohen Grad an Wohlstand erreicht haben, liegt das Hauptaugenmerk nicht in der Verminderung der Ungleichheiten, sondern in der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Schaffung von Arbeitsplätzen in allen Regionen — im Einklang mit der Strategie der EU für Wachstum und Arbeit.

Entwicklungsprogramme sollen den Regionen helfen, den Herausforderungen der Globalisierung zu begegnen sowie wirtschaftliche und soziale Umbrüche besser zu meistern. Sie fördern Innovation, die Entwicklung der WissensgesellschaftUnternehmertum und Umweltschutz. Es werden Mittel in die Humanressourcen investiert, damit Arbeitskräfte erfolgreich auf die Herausforderungen des Arbeitsmarktes reagieren können und vollen Nutzen aus dem ökonomischen Wandel ziehen können.

13 Regionen, die in der vorhergehenden Programmperiode vom „Ziel 1“ abgedeckt wurden, nun jedoch die Kriterien des Konvergenzzieles nicht mehr erfüllen, werden in einer Anlaufphase („phasing in“) mit speziellen finanziellen Fördermitteln im Rahmen des Ziels Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung unterstützt.

Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b) der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds:

„… das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“, das außerhalb der Regionen mit dem größten Entwicklungsrückstand zur Anwendung kommt, besteht in der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der Regionen sowie der Beschäftigung durch Antizipation des Wandels in Wirtschaft und Gesellschaft, einschließlich der Veränderungen im Zusammenhang mit der Öffnung des Handels; erreicht werden soll dies durch die Steigerung und qualitative Verbesserung der Investitionen in das Humankapital, durch Innovation und Förderung der Wissensgesellschaft, Förderung des Unternehmergeistes, Schutz und Verbesserung der Umwelt, Verbesserung der Zugänglichkeit, Förderung der Anpassungsfähigkeit von Arbeitnehmern und Unternehmen sowie Entwicklung von integrativen Arbeitsmärkten …“

Verfügbare Mittel

Das Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung ist das zweitgrößte Ziel in Bezug auf die Höhe der Mittelzuweisung. Es wird sowohl aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) als auch aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Insgesamt werden 15,95 % aller Mittel für die Regionalpolitik für den Zeitraum 2007-2013 (49,1 Mrd. EUR, berechnet auf der Basis des Preisniveaus von 2004) für das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ bereitgestellt. 21,4 % dieser Gelder gehen an sogenannte „Phasing in“-Regionen, die früher vom „Ziel 1“ abgedeckt wurden.

Die übrigen 78,86 % gehen an andere Regionen und werden nach den Kriterien anspruchsberechtigte Bevölkerungsteile, regionales Wohlstandsniveau, Arbeitslosenrate und Bevölkerungsdichte verteilt. Um den speziellen Bedürftigkeitscharakter einiger Regionen zu unterstreichen, erhielt eine Reihe von Mitgliedstaaten im Rahmen dieses Zieles auch noch zusätzliche Gelder über spezielle Regelungen in der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006. Eine Aufschlüsselung der Mittelzuweisung an jede einzelne Region ist über eine Reihe von Informationsblättern der Kommission einsehbar (siehe unter „Links“).

Eignungskriterien

Das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ deckt alle Regionen ab, die nicht vom Konvergenzziel abgedeckt werden bzw. keine Übergangshilfen bekommen, d. h. praktisch alle Regionen mit einem „pro Kopf“-BIP von mehr als 75 % des EU-Durchschnitts.

Im Gegensatz zum Konvergenzziel, das alle Regionen als „Ebene 2“-Regionen im Rahmen der Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) behandelt, kann jeder einzelne Mitgliedstaat im Rahmen des Wettbewerbszieles entscheiden, ob er ein Finanzierungsprogramm für Regionen auf der „NUTS 1“- oder „NUTS 2“-Ebene vorlegt. Dies muss jedoch deutlich in den jeweiligen nationalen strategischen Rahmenplänen dargelegt werden.

Erfolgsgeschichten:
Nationales Ausbildungsmodell für neue und neu entstehende Berufe, Irland

Obwohl Irland sowohl eine relativ niedrige Arbeitslosenrate als auch ein seit langem bestehendes nationales Ausbildungssystem hat, erwies es sich, dass für viele neue Berufssparten im Dienstleistungs- und Industriesektor keine formalen Ausbildungsprogramme zur Verfügung standen. Im Rahmen des „Zieles 3“ der vorhergehenden Programmperiode (welches jetzt unter das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ fallen würde) hat Irlands Nationale Ausbildungs- und Beschäftigungsbehörde (FÀS) Mittel in Höhe von 85,55 Mio. EUR bekommen, um diese Lücke im Ausbildungssystem zu schließen.

In enger Zusammenarbeit mit ArbeitgeberInnenverbänden richtete die FÀS mehrere sektorspezifische Ausbildungsprogramme ein, welche Berufssparten abdecken, in denen es bisher keine formellen Trainingsprogramme gab, z. B. Bekleidungsmanufaktur, Finanzberatung und Versicherungsvermittlung. Alle Ausbildungsprogramme bieten einen flexiblen Mix aus praktischer und theoretischer Ausbildung und führen zu national anerkannten Berufsabschlüssen bzw. Qualifikationen. Im Rahmen des Projekts erhielten die ausgewählten ArbeitgeberInnen auch ein AusbilderInnentraining. Jeder Ausbildungsbetrieb musste zudem jedem/jeder Auszubildenden einen/eine qualifizierte/n Ausbilder/Ausbilderin zur Seite stellen. Die Auszubildenden erhielten die normale FÀS-Vergütung und die Ausbildungsbetriebe bekamen ihre Auslagen zurückerstattet. Im Rahmen des Projektes wurden tausende junger Menschen ausgebildet, einschließlich einer großen Zahl weiblicher Auszubildender und vorzeitiger SchulabgängerInnen.

Links

Entscheidung 2006/593/EG der Kommission vom 4. August 2006 über die indikative Aufteilung der Verpflichtungsermächtigungen für das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" nach Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2007-2013:

eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_243/l_24320060906de00320036.pdf

Webseite der GD REGIO über die vorrangigen Ziele der Regionalpolitik: ec.europa.eu/regional_policy/policy/object/index_de.htm

Karte der GD REGIO zu den Konvergenz- und Wettbewerbszielen mit Links zu Informationsblättern zu jedem Mitgliedstaat und jeder förderfähigen Region: ec.europa.eu/regional_policy/atlas2007/fiche_index_de.htm

Strukturfondsverordnungen für den Zeitraum 2007-2013: ec.europa.eu/regional_policy/sources/docoffic/official/reglem_de.htm